Luftaufnahme über der Müritz mit Blick in die Altstadt von Röbel

FAQ

Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten rund um unsere Förderung & Projektanträge. Wenn dir etwas unklar ist oder du Unterstützung brauchst, melde dich einfach bei der Koordinierungs- und Fachstelle.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können von rechtsfähigen, gemeinnützigen, nichtstaatlichen Organisationen gestellt werden – zum Beispiel Vereinen oder Verbänden.

Gefördert werden Projekte, die einen klaren Bezug zu den Zielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ haben und eines der folgenden Handlungsfelder abdecken:

  • Demokratieförderung
  • Vielfaltgestaltung
  • Extremismusprävention

Zielgruppen:

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Junge Erwachsene
  • Fachkräfte
  • Zivilgesellschaft

Gibt es Beispiele für förderfähige Projekte:

  • Bildungsveranstaltungen
  • Workshops und Ausstellungen mit einem Bildungsauftrag
  • Straßenfeste
  • Interkulturelle Feste
  • Begegnungsabende für Jung und Alt
  • Diskussionsveranstaltungen
  • Filmabende mit anschließender Diskussion
  • und vieles mehr

Wichtig:

Gefördert werden können nur Projekte, die noch nicht begonnen haben und zeitlich klar abgegrenzt sind (keine Jahresübergreifende Förderung).

Unter anderem können folgende Kosten übernommen werden:

  • Sachkosten
  • Mietkosten (z. B. Räume für Veranstaltungen)
  • Honorare und Dienstleistungen (z. B. Referent*innen, Dolmetscher*innen)
  • Reisekosten
  • Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Presse, Werbung – nicht mehr als 20% des Gesamtbudgets)
  • Alkoholische Getränke, Tabak und ähnliche Ausgaben
  • Ausgaben vor Projektbeginn (ohne Zuwendungsbescheid)
  • Ausgaben nach dem 31.12. des Förderjahres
  • Kosten ohne Projektbezug
  • Ausgaben, die nicht im Finanzierungsplan stehen
  • Personalkosten
  • Das Geld darf nur für die Kosten ausgegeben werden, die im bestätigten Antrag stehen
  • Ausgaben und Einnahmen sind im Finanzierungsplan darzustellen
  • Öffentliche Gelder müssen zweckentsprechend und sparsam eingesetzt werden
  • Projekte dürfen nicht ins Folgejahr verschoben werden
  • Der eingereichte und bestätigte Kosten- und Finanzierungsplan ist verbindlich
  • die Abrechnung erfolgt über die Teilnehmerpauschalen und Honorarpauschalen
  • Projektidee entwickeln
  • Interessenbekundung über die Website oder per Kontaktaufnahme
  • Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle
  • Antragsformular ausfüllen (bei Bedarf mit Unterstützung der KuF)
  • Anträge beim federführenden Amt einreichen
  • Förderempfehlung durch das Bündnis
  • Bewilligung durch das federführende Amt
  • Projektstart nach Erhalt des Zuwendungsbescheid

Öffentlichkeitsarbeit

  • Solltet ihr Hilfe oder Unterstützung benötigen wendet euch an die Koordinierungs- und Fachstelle
  • Förderlogo des Bundesprogramms (Logo des BMFSFJ + Logo des Bundesprogramms inkl. textlicher Förderzusatz) ist auf allen Veröffentlichungen abzubilden
  • Vorherige Freigabe durch das federführende Amt ist erforderlich

Nach Projektende musst du die Unterlagen vollständig einreichen

  • Anfertigung eines Sachberichtes (hier zu finden)
  • Alle Teilnehmerlisten, Honorarverträge, Belege, Quittungen und Rechnungen aufbewahren und spätestens sechs Wochen nach Projektende vorlegen
  • Abrechnung und Sachbericht innerhalb von sechs Wochen nach Projektende (10 Jahre Aufbewahrungsfrist)
  • Bei Projektende im Dezember: komplette Abrechnung bis spätestens 31.12.
  • Fotos, Dokumentationen, Videos und andere Medien an die Koordinierungs- und Fachstelle senden
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